Die Verordnung des Finanzministeriums ist seit 2013 in Kraft. Die neue Verordnung bringt neue Prozesse mit sich. Die Unternehmen müssen ein Gutachten der FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) über die inhaltlichen Voraussetzungen der eigenbetrieblichen Forschung einholen. Um den Unternehmen eine schnelle Abwicklung zu gewährleisten, wurde gesetzlich eine Frist für die Erstellung der Gutachten durch die FFG von vier Monaten verankert. Eine Frist, die im Regelfall um zwei Monate unterboten werden soll. Um den administrativen Aufwand der Unternehmen zum Erlagen der Forschungsprämie so gering wie möglich zu halten, wurden die Anträge zudem mit maximal 20 Schwerpunkte mit 3000 Zeichen pro Forschungsschwerpunkt begrenzt.
Haben Sie gewusst, dass in Österreich 60% der gesamten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen vom privaten Sektor aufgewendet wird? Umso wichtiger war es uns, endlich die Maßnahmen zur Verbesserung der Forschungsprämie umgesetzt zu sehen!
Ich freue mich daher sehr, dass wir gemeinsam eine Neuregelung bei der Forschungsprämie gefunden haben, die wirtschaftsfreundlich und praxisnah ist! Wir werden uns auch weiterhin für den Erhalt, den Ausbau und die Verbesserung des Forschungs- und Innovationsstandortes Österreich einsetzen! Forschung und Innovation sind die Grundbausteine für eine langfristig erfolgreiche Wirtschaft! Denn nur wo es Weiterentwicklung gibt, bleibt auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhalten! Und die ist ein wesentlicher Faktor für den Wirtschaftsstandort Österreich und unseren Wohlstand!
Ihr Manfred Gerger
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